Angebot Beratungseinsatz gem. § 37.3 SGB
- 24 Stunden Rufbereitschaft, 365 Tage
- Verhinderungspflege
- Wir beraten Sie auch bei Hilfsmitteln und Anträgen bei Ämtern und Behörden
- Pflegende Angehörige, die Pflegegeld von der Pflegekasse beziehen, sind je nach Pflegegrad verpflichtet halb- oder vierteljährlich einen Beratungseinsatz gem. §37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen