Grundpflege nach SGB XI
Folgende Leistungen sind in der Grundpflege nach SGB XI enthalten:
- Individuelle Körperpflege
- Mobilisation z.B. Gehübungen etc.
- Hilfen beim An- und Auskleiden
- Lagern und Betten
- Inkontinenzversorgung
- Hilfen bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme
- Sonderernährung bei implantierter Magensonde ( PEG, enterale Ernährung )
- Behördengänge und Arztbesuche
- Unterstützung und pflegerische Hilfen
- Erstellung eines individuellen Pflegeplans
- Hilfe beim Anlegen von Orthothesen oder Prothesen
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Reinigung der Wohnung
- Hilfe bei der Wäschepflege
- Einkaufen